Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien: Betrifft alle Entschädigungs- und Rentenzahlungen

 

Die Neuregelung betrifft alle Zahlungen von Renten aller Art durch die Rentenkassen (CJP) sowie von Entschädigungen für politische Verfolgung (Verschleppung, Zwangswohnsitz usw.) gemäß Dekret 118/1990, Gesetze 130/2020 und 232/2020, die von der Entschädigungsbehörde AJPIS genehmigt, aber ebenfalls von der Rentenkasse (CJP) ausgezahlt werden.

 

Ab dem 1. September 2024 müssen Bezieher von Leistungen der rumänischen Rentenkasse (CNPP, CJP) mit Wohnsitz im Ausland (persoană nerezidentă), also auch in Deutschland, zwei Mal im Jahr (halbjährlich) eine besondere Lebensbescheinigung (certificat de viaţă) übermitteln (Art. 98 Abs. 8 Gesetz 360/2023). Anders als bisher wird diese aber nicht mehr von der Behörde angefordert, sondern muss ohne Aufforderung (eigeninitiativ) jeweils bis zum 31. März und dem 30. September eines jeden Jahres auf einem besonderen Formular an die zahlende Behörde übermittelt werden (Art. 10 Anordnung 874/2024). Personen, die bereits eine Leistung beziehen, müssen diese erste Eigeninitiative Lebensbescheinigung bis zum 30. September 2024 an die rumänische Behörde übermitteln.

Dieses besondere Formular wurde als Anlage 2 der Regierungsanordnung 874/2024 festgelegt und im Amtsblatt Rumäniens vom 9. Juli 2024 veröffentlicht. Es muss vom Zahlungsempfänger ausgefüllt und bei einer zuständigen Stelle am Wohnort (in Deutschland, Österreich usw.) bestätigt werden (Unterschriftsbestätigung). Ohne Bestätigung der Unterschrift ist es nicht gültig! Es reicht auch NICHT aus, der rumänischen Behörde eine Meldebescheinigung oder sonst eine frei erstellte Bescheinigung zu senden. Die Verwendung des genehmigten Formulars ist verpflichtend.

Anders als bisher enthält das Formular nur noch zwei Teile A und B und ist bei genauer Betrachtung unkompliziert auszufüllen:

In Teil A tragen Betroffene unter Ziffer 1 die Behörde ein, von welcher Zahlungen kommen und wohin die Lebensbescheinigung gesendet wird. Auch kann hier angekreuzt werden, ob es sich um die März-Bescheinigung oder die September-Bescheinigung handelt. Unter Ziffer 2 wird eingetragen, um welchen Fall es geht (also Name und Vorname des Betroffenen sowie die Nr. der Entscheidung – Decizie –, für welche die Lebensbescheinigung gelten soll. Diese Nummer finden Sie auf der „Decizie“ für die entsprechende Zahlung. Wenn Sie Ihren „Cod Numeric Personal“ Zeile 2.3 nicht kennen, lassen Sie das Feld einfach frei. Unter Ziffer 3 tragen Sie Ihre Anschrift sowie die Bankverbindung ein, auf welche die Zahlung erfolgt. Unter Ziffer 4 ist nichts einzutragen, dort erklären Sie lediglich, dass alle Angaben zutreffend sind und Sie Veränderungen dieser Angaben innerhalb von 15 Tagen bei der Behörde melden. Bei Ziffer 5 müssen Sie unterschreiben, am besten vor der Stelle, die dann Ihre Unterschrift bestätigt.

Teil B wird nicht von Ihnen ausgefüllt, dieser dient der zuständigen Stelle zur Bestätigung Ihrer Unterschrift.

Als zuständige Stelle für die Bestätigung der Lebensbescheinigung gilt jede Gemeinde oder Stadtverwaltung, jedes Meldeamt, jede Krankenkasse, jede andere Sozialbehörde oder sogar die eigene Bank. Befindet sich ein Leistungsempfänger im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, kann der Sozialdienst dieser Einrichtung die Lebensbescheinigung ebenfalls bestätigen. Die Bestätigung erfolgt für Rentenzwecke kostenfrei.

Betroffene könne die Lebensbescheinigung per Post, Fax oder E-Mail an die zuständige Behörde schicken (Art. 10 Absatz 7 der Verordnung CNPP 874/26.6.2024).

Wenn Betroffene die rechtzeitige Übermittlung einer bestätigten Lebensbescheinigung vergessen, wird die Zahlung ab dem Folgemonat ohne Vorwarnung eingestellt. Erst bei Nachreichung der entsprechend bestätigten Lebensbescheinigung wird die Zahlung dann wieder aufgenommen. Die Behörde ist verpflichtet, die Zahlung dann rückwirkend, nahtlos ab dem Zeitpunkt der Einstellung wieder aufzunehmen und einbehaltene Beträge nachzuzahlen. Erfahrungsgemäß erfolgt dieses aber oft nicht reibungslos, deswegen ist der Geldeingang (auch dessen Höhe!) nachzuprüfen.

Wenn Betroffene das aktuelle Formular nicht zur Verfügung haben (oder bis ein neues in zwei Sprachen vorliegt), kann nach den Regelungen in der Anordnung 874/2024 auch das alte, bisher zugelassene Formular (dreiseitig, deutsch-rumänisch) als Ersatz verwenden (kostenloser Download www.fabritius.de „Lebensbescheinigung“ oder https://www.cnpp.ro/certificatul-de-viata). Wichtiger Hinweis: Das auf der Internetseite der deutschen Rentenbehörden veröffentlichte Formular einer Lebensbescheinigung (deutsch-englisch) wird nach Auskunft der rumänischen Behörden und ständiger Praxis rumänischer Behörden leider und völlig unverständlich NICHT akzeptiert.

 

Auszug aus der Siebenbürgische Zeitung Online vom 26.07.2024 (https://www.siebenbuerger.de/zeitung/)

Ein Beitrag von Dr. Bernd Fabritius)

 

Die neuen Formulare (Bitte anklicken)

 

 

 Lebensbescheinigung Sathmar PDF-Datei

Lebensbescheinigung Arad PDF-Datei

Lebensbescheinigung Timis PDF-Datei

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